Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen
SPORTUNION Padel Athletics · ZVR-Zahl: 1986524763 · Stand: 29. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen und Angebote der SPORTUNION Padel Athletics (im Folgenden „Verein“), insbesondere für:
- Turniere
- Liga-Betrieb und Ligaspiele
- Trainings und Trainingseinheiten
- Workshops, Camps und Schnupperangebote
- sonstige Vereinsveranstaltungen
Sie gelten für Mitglieder ebenso wie für Nicht-Mitglieder, die an Angeboten des Vereins teilnehmen („Teilnehmer:innen“). Die Teilnehmer:innen bestätigen die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Bestimmungen mit ihrer Unterschrift auf dem Teilnahmeformular der jeweiligen Veranstaltung.
Der Verein betreibt keine eigenen Sportanlagen und vermietet keine Courts. Veranstaltungen finden auf Anlagen Dritter statt. Dort gelten zusätzlich die jeweiligen Haus-, Platz- und Nutzungsordnungen des Anlagenbetreibers.
2. Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Padel, Pickleball und verwandte Racketsportarten sind mit einem sportartspezifischen Verletzungsrisiko verbunden, zum Beispiel durch Zusammenstöße, Treffer mit Ball oder Schläger, Kontakt mit Glaswänden und Gittern, Ausrutschen oder Überlastung.
Teilnehmer:innen bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Zweifeln wird empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen. Teilnehmer:innen sind verpflichtet, geeignete Sportkleidung und Schuhe zu tragen und die Anweisungen von Trainer:innen, Turnierleitung und Veranstaltungsverantwortlichen zu befolgen.
3. Haftung des Vereins
Der Verein haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Verein haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf den Zustand der Sportanlage oder deren Einrichtungen zurückzuführen sind, soweit diese im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers liegen.
4. Haftung der Teilnehmer:innen
Teilnehmer:innen haften für Schäden, die sie anderen Personen, dem Verein oder dem Anlagenbetreiber schuldhaft zufügen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5. Trainer:innen, Turnierleitung und ehrenamtliche Helfer:innen
Trainer:innen, Turnierleiter:innen, Schiedsrichter:innen sowie ehrenamtliche Funktionär:innen und Helfer:innen handeln im Auftrag des Vereins. Eine persönliche Haftung dieser Personen gegenüber Teilnehmer:innen ist im gleichen Umfang beschränkt wie die Haftung des Vereins nach Punkt 3, soweit gesetzlich zulässig.
6. Mitgebrachte Gegenstände
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Schläger, Sportausrüstung, Kleidung, Wertgegenstände, Mobiltelefone und Bargeld, übernimmt der Verein keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für Gegenstände in Garderoben oder Umkleiden.
7. Leihausrüstung
Vom Verein zur Verfügung gestellte Ausrüstung (z. B. Leihschläger, Bälle) ist sorgsam zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verlust haften die Teilnehmer:innen.
8. Minderjährige
Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten zulässig. Die Aufsichtspflicht des Vereins beschränkt sich auf die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit, des Workshops oder des Turnierbetriebs. Vor Beginn und nach Ende, auf dem Weg zur und von der Anlage sowie in Pausen außerhalb des Sportbetriebs liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
9. Versicherung
Der Verein verfügt über eine Vereinshaftpflichtversicherung bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit einer Pauschalversicherungssumme von EUR 2.000.000. Diese deckt Haftpflichtansprüche gegen den Verein. Eine Unfallversicherung für Teilnehmer:innen besteht über den Verein nicht; für ausreichenden Unfall- und privaten Haftpflichtversicherungsschutz sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich.
10. Absagen und Programmänderungen
Der Verein ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verschieben, zu verkürzen, zu ändern oder abzusagen, etwa bei zu geringer Teilnehmerzahl, Nichtverfügbarkeit der Anlage, Unwetter, Krankheit von Trainer:innen oder höherer Gewalt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei einer Absage durch den Verein erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Ausschluss von Veranstaltungen
Der Verein kann Personen, die gegen diese Bestimmungen, gegen Anweisungen der Verantwortlichen, gegen die Hausordnung der Anlage oder gegen Grundsätze des Fair Play verstoßen, von der laufenden oder von künftigen Veranstaltungen ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt österreichisches Recht.
